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Verordnung zur jährlichen Berechnung des Anteils erneuerbarer Energie
Verordnung vom 28.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie der Anteil erneuerbarer Energie am gesamten Energieverbrauch in Österreich jährlich berechnet wird und definiert dafür Zuständigkeiten, Berechnungsmethoden und Ausnahmen.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/28/2023XXVII
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie der Anteil erneuerbarer Energie am gesamten Energieverbrauch in Österreich jährlich berechnet wird und definiert dafür Zuständigkeiten, Berechnungsmethoden und Ausnahmen.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist jedes Jahr für die Berechnung des Anteils erneuerbarer Energie am Bruttoendenergieverbrauch verantwortlich.
  • Der Anteil wird als Prozentsatz des erneuerbaren Bruttoendenergieverbrauchs (Strom, Wärme/Kälte, Verkehr) am gesamten Bruttoendenergieverbrauch berechnet.
Dokumente (PDFs)
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