Änderung der Arzneitaxe 2024 – neue Vergütungen und Preislisten für Apotheken
Verordnung vom 29.12.2023Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 ändert die österreichische Arzneitaxe: Sie führt neue Vergütungsbeträge für das Herstellen von Medikamenten in Apotheken ein und aktualisiert die Preislisten für zahlreiche Wirkstoffe. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2024.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/29/2023XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 ändert die österreichische Arzneitaxe: Sie führt neue Vergütungsbeträge für das Herstellen von Medikamenten in Apotheken ein und aktualisiert die Preislisten für zahlreiche Wirkstoffe. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2024.Schwerpunkte
- Die neuen Anlagen A und B, die die geänderten Vergütungen und Preislisten enthalten, treten am 1. Jänner 2024 in Kraft.
- Neue Vergütungsbeträge für das Herstellen von Arzneimitteln werden eingeführt, z. B. 7,80 € für Destillate bis 1 kg oder 24,45 € für die Entkeimung pro kg.
Dokumente (PDFs)
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