Saisonkontingentverordnung 2024 – Regelung von ausländischen Saisonarbeitskräften
Verordnung vom 29.12.2023Zusammenfassung
Die Saisonkontingentverordnung 2024 legt Obergrenzen für befristete Beschäftigungen von ausländischen Arbeitskräften in Tourismus, Land‑ und Forstwirtschaft sowie Landwirtschaft fest und verteilt die Plätze auf die Bundesländer. Sie regelt außerdem die maximale Dauer der Beschäftigungsbewilligungen und erlaubt bei Saisonspitzen begrenzte Überschreitungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/29/2023XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Saisonkontingentverordnung 2024 legt Obergrenzen für befristete Beschäftigungen von ausländischen Arbeitskräften in Tourismus, Land‑ und Forstwirtschaft sowie Landwirtschaft fest und verteilt die Plätze auf die Bundesländer. Sie regelt außerdem die maximale Dauer der Beschäftigungsbewilligungen und erlaubt bei Saisonspitzen begrenzte Überschreitungen.Schwerpunkte
- Festlegung von Saisonarbeitskontingenten: 4 295 Stellen für den Tourismus, 3 162 Stellen für Land‑ und Forstwirtschaft sowie 119 Stellen für die Landwirtschaft, jeweils auf die Bundesländer verteilt.
- Beschäftigungsbewilligungen dürfen im Rahmen der Kontingente bis zu sechs Monate gelten; für Wiederholungsbeschäftigte in Land‑ und Forstwirtschaft bis zu neun Monate.
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