<!--[-->Verordnung zur Anwendung von Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration<!--]-->
Verordnung zur Anwendung von Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration
Verordnung vom 31.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass männliche Ferkel bis zu sieben Tage alt nur unter Inhalationsnarkose von einer geschulten Hilfsperson kastriert werden dürfen. Voraussetzung ist ein gültiger TGD‑Vertrag, eine anerkannte Schulung und die Nutzung zugelassener Geräte.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/31/2023XXVII
Tierschutz
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass männliche Ferkel bis zu sieben Tage alt nur unter Inhalationsnarkose von einer geschulten Hilfsperson kastriert werden dürfen. Voraussetzung ist ein gültiger TGD‑Vertrag, eine anerkannte Schulung und die Nutzung zugelassener Geräte.

Schwerpunkte

  • Die Inhalationsnarkose darf bei Ferkeln bis zu sieben Tagen Alter nur von einer sachkundigen Hilfsperson durchgeführt werden, die unter Aufsicht eines TGD‑Betreuungstierarztes arbeitet.
  • Voraussetzung für die Anwendung ist ein gültiger TGD‑Teilnahmevertrag, ein TGD‑Betreuungsvertrag und die Teilnahme am jeweiligen Tiergesundheitsprogramm.
Dokumente (PDFs)
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