Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2024 definiert, welche Berufe als Mangelberufe gelten und damit ausländischen Fachkräften zur Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet zugelassen werden.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/31/2023XXVII
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2024 definiert, welche Berufe als Mangelberufe gelten und damit ausländischen Fachkräften zur Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet zugelassen werden.Schwerpunkte
- Der Antrag legt fest, welche Berufe im Jahr 2024 als Mangelberufe gelten, sodass ausländische Fachkräfte dort beschäftigt werden dürfen.
- Für das gesamte Bundesgebiet gelten die in § 1 Abs. 1 genannten Berufe; zusätzlich werden für einzelne Bundesländer gesonderte Listen definiert.
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