Verordnung zur Qualitätssicherung von schulexternen Sexualpädagogik‑Angeboten
Verordnung vom 14.02.2023Zusammenfassung
Die Verordnung richtet eine Geschäftsstelle ein, die schulexterne Angebote im Bereich Sexualpädagogik qualitativ bewertet und unterstützt. Ein fünfköpfiges Board legt Verfahren fest und überwacht die Umsetzung.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/14/2023XXVII
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung richtet eine Geschäftsstelle ein, die schulexterne Angebote im Bereich Sexualpädagogik qualitativ bewertet und unterstützt. Ein fünfköpfiges Board legt Verfahren fest und überwacht die Umsetzung.Schwerpunkte
- Eine Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten im Bereich Sexualpädagogik wird beim Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingerichtet.
- Die Geschäftsstelle unterstützt Schulen und Schulbehörden bei der Bewertung von externen Lernangeboten, sammelt Meldungen, führt wissenschaftliche Gutachten durch und wertet Feedback aus.
Dokumente (PDFs)
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