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Änderung der Psychotropenverordnung – neue Regelungen für Pflegeeinrichtungen
Verordnung vom 31.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Psychotropenverordnung: Sie passt den Ministernamen an und befreit Einrichtungen stationärer Pflege und Betreuung von der Bewilligungspflicht für psychotrope Stoffe. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2024.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/31/2023XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Psychotropenverordnung: Sie passt den Ministernamen an und befreit Einrichtungen stationärer Pflege und Betreuung von der Bewilligungspflicht für psychotrope Stoffe. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2024.

Schwerpunkte

  • Der Name des zuständigen Ministers wird von „Bundesminister für Gesundheit“ zu „Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ geändert.
  • Einrichtungen stationärer Pflege und Betreuung benötigen für den Erwerb und Besitz psychotroper Stoffe keine gesonderte Bewilligung, sofern die Substanzen zur Arzneimittelbevorratung dienen.
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