Zusammenfassung
Die Verordnung VbF 2023 legt ab dem 01.03.2023 verbindliche Sicherheits‑ und technischen Vorgaben für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Betrieben, Eisenbahnanlagen und Tankstellen fest.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2/14/2023XXVII
Umwelt
Energie
Arbeitrecht
Arbeitsschutz
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung VbF 2023 legt ab dem 01.03.2023 verbindliche Sicherheits‑ und technischen Vorgaben für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Betrieben, Eisenbahnanlagen und Tankstellen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in allen gewerblichen Anlagen, Eisenbahnanlagen und bereits genehmigten Rohrleitungsanlagen und tritt am 01.03.2023 in Kraft.
- Brennbare Flüssigkeiten werden in vier Gefahrenkategorien (1‑4) eingeteilt, wobei Kategorie 1 Flüssigkeiten mit Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn ≤ 35 °C umfasst.
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