<!--[-->Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse<!--]-->
Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse
Verordnung vom 14.02.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiterinnen und -arbeiter fest, die chemische Erzeugnisse bearbeiten und verpacken. Sie definiert Stückentgelte, einen 10‑Prozent‑Zuschlag und tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2/14/2023XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiterinnen und -arbeiter fest, die chemische Erzeugnisse bearbeiten und verpacken. Sie definiert Stückentgelte, einen 10‑Prozent‑Zuschlag und tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreich für alle Auftraggeberinnen und -geber, die chemische Erzeugnisse zu Hause bearbeiten und verpacken, sofern keine andere tarifliche Regelung besteht.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet, wobei die Lohnstufe 3 einen Stundenlohn von 9,84 € zugrunde legt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.