Zusammenfassung
Der Verfassungsgerichtshof erklärte die 2021 geltende 60‑km/h‑Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A12 Inntal‑Autobahn für verfassungswidrig. Die Bundesministerin hat die Aufhebung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass die Beschränkung nicht mehr gilt.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2/17/2023XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Der Verfassungsgerichtshof erklärte die 2021 geltende 60‑km/h‑Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A12 Inntal‑Autobahn für verfassungswidrig. Die Bundesministerin hat die Aufhebung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass die Beschränkung nicht mehr gilt.Schwerpunkte
- Die ASFINAG setzte vom 12. Februar 2021 bis zum 11. März 2021 auf der A12 Inntal‑Autobahn bei Kilometer 2,975 in Fahrtrichtung Deutschland eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h.
- Der Verfassungsgerichtshof entschied am 14. Dezember 2022, dass die Beschränkung aufgrund des § 44b StVO nicht rechtmäßig war.
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