Zusammenfassung
Die Verordnung vom 22. Februar 2023 führt die deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch ein und hebt die vorherigen Monographien des sechsten Nachtrags sowie die entsprechenden österreichischen Einträge auf.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/22/2023XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 22. Februar 2023 führt die deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch ein und hebt die vorherigen Monographien des sechsten Nachtrags sowie die entsprechenden österreichischen Einträge auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Ausgabe 2020, Nachtrag 10.7) wird in Kraft gesetzt.
- Monographien und Texte des sechsten Nachtrags (Ausgabe 2020, Nachtrag 10.6) sowie die entsprechenden österreichischen Einträge werden außer Kraft gesetzt.
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