<!--[-->Änderung der Lohnkontenverordnung 2006 – EV‑Ladeerstattung & erweiterte Steuer‑frei‑Bezüge<!--]-->
Änderung der Lohnkontenverordnung 2006 – EV‑Ladeerstattung & erweiterte Steuer‑frei‑Bezüge
Verordnung vom 27.02.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2023 ergänzt die Lohnkontenverordnung um Regelungen zur steuerfreien Erstattung von Elektro‑Ladevorgängen und erweitert die Liste steuerfreier Bezüge, etwa für Katastrophen‑Zuwendungen und Fahrkarten.
Bundesministerium für Finanzen2/27/2023XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2023 ergänzt die Lohnkontenverordnung um Regelungen zur steuerfreien Erstattung von Elektro‑Ladevorgängen und erweitert die Liste steuerfreier Bezüge, etwa für Katastrophen‑Zuwendungen und Fahrkarten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt Ziffer 19 in § 1 Abs. 1 der Lohnkontenverordnung hinzu. Sie regelt, dass Arbeitgeber Kosten für das Aufladen von Elektrofahrzeugen an öffentlichen Ladestationen steuerfrei erstatten können – entweder pauschal (a‑d) oder nach tatsächlicher kWh‑Menge.
  • In § 2 Z 1 werden neue steuerfreie Bezüge aufgenommen, u. a. freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden sowie weitere Leistungen nach den §§ 3, 5, 8‑13 EStG 1988.
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