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4. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2022 – Neutralisierung von Länderbezeichnungen
Verordnung vom 27.02.2023

Zusammenfassung

Die vierte Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2022 ersetzt in Anlage 2 die Bezeichnung „Volksrepublik China“ durch „Derzeit kein Staat oder Gebiet.“ und legt fest, dass diese Änderung am 1. März 2023 gilt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/27/2023XXVII
Grenze
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die vierte Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2022 ersetzt in Anlage 2 die Bezeichnung „Volksrepublik China“ durch „Derzeit kein Staat oder Gebiet.“ und legt fest, dass diese Änderung am 1. März 2023 gilt.

Schwerpunkte

  • In Anlage 2 wird die Bezeichnung „Volksrepublik China“ durch „Derzeit kein Staat oder Gebiet.“ ersetzt, um eine neutralere Formulierung zu verwenden.
  • Ein neuer Absatz (6) wird in § 8 eingefügt, der als Absatz (7) gekennzeichnet ist und die Inkrafttretensbestimmung enthält.
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Rauch Johannes

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