Novelle 2023 zur Geflügelpest‑Verordnung: Schwellenwert‑Senkung & Risikogebiete
Verordnung vom 09.01.2023Zusammenfassung
Die Novelle senkt die Meldeschwelle für Geflügel auf 50 Tiere, fügt einen neuen Absatz zu § 62 hinzu und legt Gebiete mit hohem Risiko für Geflügelpest fest. Die Regelungen gelten ab dem Tag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/9/2023XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Novelle senkt die Meldeschwelle für Geflügel auf 50 Tiere, fügt einen neuen Absatz zu § 62 hinzu und legt Gebiete mit hohem Risiko für Geflügelpest fest. Die Regelungen gelten ab dem Tag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.Schwerpunkte
- Die Schwellenzahl für die Meldung von Geflügelbeständen wird von 350 auf 50 Tiere gesenkt.
- Ein neuer Absatz (9) wird zu § 62 der Verordnung hinzugefügt, um weitere Regelungen festzulegen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.