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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (März 2023)
Verordnung vom 14.03.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für März 2023 die Prozentsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Bundesbeamte im Ausland berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten3/14/2023XXVII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für März 2023 die Prozentsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Bundesbeamte im Ausland berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Gehaltsgesetz und legt damit die rechtliche Grundlage für die Festsetzung der Zulagen fest.
  • Der Hundertsatz, also der Prozentsatz des Grundgehalts, wird für jeden Dienstort individuell bestimmt.
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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