Änderung der Universitätsberechtigungsverordnung – Anpassung der Studienrichtungen
Verordnung vom 15.03.2023Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 passt die zulässigen Studienrichtungen an österreichischen Universitäten an: Sie streicht mehrere alte Fachbereiche und fügt neue, zukunftsorientierte Studienrichtungen hinzu. Die Änderungen treten zum Studienjahr 2022/23 bzw. am 1. Oktober 2023 in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/15/2023XXVII
Bildung
Hochschulwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 passt die zulässigen Studienrichtungen an österreichischen Universitäten an: Sie streicht mehrere alte Fachbereiche und fügt neue, zukunftsorientierte Studienrichtungen hinzu. Die Änderungen treten zum Studienjahr 2022/23 bzw. am 1. Oktober 2023 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung streicht die Studienrichtungen Bergwesen, Metallurgie, Industrielle Umweltschutz‑ und Verfahrenstechnik, Kunststofftechnik, Werkstoffwissenschaft und Industrielle Energietechnik aus der zulässigen Liste.
- Weiterhin werden die Studienrichtungen Angewandte Geowissenschaften, Petroleum Engineering und Industrielogistik aus der Liste entfernt.
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