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Förderung von Investitionen in erneuerbare Stromanlagen
Verordnung vom 15.03.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Investitionszuschüsse für neue oder erweiterte Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Photovoltaik, Speicher, Wasserkraft, Wind und Biomasse) gewährt werden.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/15/2023XXVII
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Investitionszuschüsse für neue oder erweiterte Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Photovoltaik, Speicher, Wasserkraft, Wind und Biomasse) gewährt werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fördert Investitionen in neue oder erweiterte Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen (Photovoltaik, Speicher, Wasserkraft, Windkraft, Biomasse).
  • Förderungen werden nur gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung alle notwendigen Genehmigungen vorliegen, die Anlage dem Stand der Technik entspricht und Umwelt‑ sowie Biodiversitätsauflagen erfüllt sind.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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