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Herkunftskennzeichnung für Zutaten in Gemeinschaftsverpflegung
Verordnung vom 16.03.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Betreiber von Gemeinschaftsverpflegung, die Herkunft von Fleisch, Milch, Eiern, Fisch und Gemüse in ihren Speisen offenzulegen und diese Informationen gut sichtbar zu präsentieren.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/16/2023XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Betreiber von Gemeinschaftsverpflegung, die Herkunft von Fleisch, Milch, Eiern, Fisch und Gemüse in ihren Speisen offenzulegen und diese Informationen gut sichtbar zu präsentieren.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung soll Verbraucher*innen über die Herkunft von Zutaten in Speisen informieren.
  • Gilt für Betreiber von Großküchen und Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung, die regelmäßig größere Personengruppen mit Speisen versorgen.
Dokumente (PDFs)
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