EUMPM‑Niger‑Verordnung: Aufgaben und Befugnisse für österreichische Einsatzkräfte
Verordnung vom 17.03.2023Zusammenfassung
Die Verordnung regelt Aufgaben und Befugnisse österreichischer Verteidigungspersonal, das im Rahmen der EU‑Militärpartnerschaft nach Niger entsandt wird, insbesondere Ausbildung, Fachschulungen und den Aufbau eines Kommunikationsbataillons sowie die Möglichkeit, Zwangsmaßnahmen anzuwenden.Bundesministerium für Landesverteidigung3/17/2023XXVII
Verteidigung
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Zusammenfassung
Die Verordnung regelt Aufgaben und Befugnisse österreichischer Verteidigungspersonal, das im Rahmen der EU‑Militärpartnerschaft nach Niger entsandt wird, insbesondere Ausbildung, Fachschulungen und den Aufbau eines Kommunikationsbataillons sowie die Möglichkeit, Zwangsmaßnahmen anzuwenden.Schwerpunkte
- Die entsandten Personen unterstützen den Aufbau eines Ausbildungszentrums für nigrische Techniker, indem sie Beratung, Ausbildung und die Schulung von Ausbilder*innen leisten.
- Sie stellen Fachschulungen auf Abruf bereit, um die nigrischen Streitkräfte bei der Entwicklung spezifischer Fachkapazitäten zu unterstützen.
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