<!--[-->Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Kraftfahrzeugverleihunternehmungen<!--]-->
Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Kraftfahrzeugverleihunternehmungen
Verordnung vom 21.03.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein einheitliches Lehrlingsgehalt sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse für Auszubildende in Kraftfahrzeugverleihbetrieben fest; sie tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft3/21/2023XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein einheitliches Lehrlingsgehalt sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse für Auszubildende in Kraftfahrzeugverleihbetrieben fest; sie tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und betrifft Unternehmen, die Kraftfahrzeuge ohne Fahrer vermieten.
  • Das monatliche Lehrlingsgehalt beträgt 647,60 € im 1. Lehrjahr, 925,20 € im 2. Lehrjahr und 1 295,30 € im 3. Lehrjahr.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.