<!--[-->Änderung der Abgeltungsverordnung Bildungsdokumentation 2023<!--]-->
Änderung der Abgeltungsverordnung Bildungsdokumentation 2023
Verordnung vom 22.03.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Abgeltungsverordnung Bildungsdokumentation, legt neue Geldbeträge für 2022 / 2023 fest und definiert Einmalzahlungen für IT‑Entwicklungen. Alle Änderungen gelten ab dem 22. März 2023.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/22/2023XXVII
Bildung
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Abgeltungsverordnung Bildungsdokumentation, legt neue Geldbeträge für 2022 / 2023 fest und definiert Einmalzahlungen für IT‑Entwicklungen. Alle Änderungen gelten ab dem 22. März 2023.

Schwerpunkte

  • Ein Komma wird nach der Formulierung „§ 8 Abs. 4 und 5“ eingefügt und ein Hinweis auf § 15 Abs. 3 ergänzt.
  • Für das Kalenderjahr 2022 wird ein Betrag von 728 383 Euro festgelegt, für das Kalenderjahr 2023 ein Betrag von 852 777 Euro.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Polaschek Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Polaschek Martin, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.