Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Abgeltungsverordnung Bildungsdokumentation, legt neue Geldbeträge für 2022 / 2023 fest und definiert Einmalzahlungen für IT‑Entwicklungen. Alle Änderungen gelten ab dem 22. März 2023.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/22/2023XXVII
Bildung
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Abgeltungsverordnung Bildungsdokumentation, legt neue Geldbeträge für 2022 / 2023 fest und definiert Einmalzahlungen für IT‑Entwicklungen. Alle Änderungen gelten ab dem 22. März 2023.Schwerpunkte
- Ein Komma wird nach der Formulierung „§ 8 Abs. 4 und 5“ eingefügt und ein Hinweis auf § 15 Abs. 3 ergänzt.
- Für das Kalenderjahr 2022 wird ein Betrag von 728 383 Euro festgelegt, für das Kalenderjahr 2023 ein Betrag von 852 777 Euro.
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