Zusammenfassung
Die Verordnung von 2023 ändert die Regeln zur Erhebung von Preisindizes für Importe: Sie führt elektronische Formulare ein, erlaubt bei fehlender Technik Papierformulare und aktualisiert mehrere EU‑Verweisungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft3/24/2023XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung von 2023 ändert die Regeln zur Erhebung von Preisindizes für Importe: Sie führt elektronische Formulare ein, erlaubt bei fehlender Technik Papierformulare und aktualisiert mehrere EU‑Verweisungen.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss künftig die Erhebungsformulare elektronisch zur Verfügung stellen, wenn die Unternehmen dafür technisch gerüstet sind.
- Unternehmen ohne geeignete Technik können innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantragen, die Formulare in Papierform kostenlos zu erhalten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.