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Erklärung des Kollektivvertrags für die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) zur Satzung
Verordnung vom 11.01.2023

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Vereins Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) zur Satzung, wodurch er für alle Arbeitgeber im Bereich sozialer und gesundheitlicher Dienste in ganz Österreich verbindlich wird. Die Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2023 und enthält zahlreiche Ausnahmen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft1/11/2023XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Vereins Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) zur Satzung, wodurch er für alle Arbeitgeber im Bereich sozialer und gesundheitlicher Dienste in ganz Österreich verbindlich wird. Die Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2023 und enthält zahlreiche Ausnahmen.

Schwerpunkte

  • Der Kollektivvertrag wird durch die Satzung für alle Arbeitgeber im Bereich sozialer und gesundheitlicher Dienste in Österreich verbindlich, ausgenommen das Bundesland Vorarlberg.
  • Ausgenommen von der Satzung sind öffentliche Einrichtungen, Heilbade‑ und Kuranstalten, Rettungs‑ und Sanitätsdienste sowie bestimmte Kinderbetreuungseinrichtungen.
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