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Verfahren zur Gewährung des Stromkostenzuschusses (SKZVV)
Verordnung vom 31.03.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das Verfahren zur Beantragung und Gewährung eines Stromkostenzuschusses für private Haushalte fest. Sie bestimmt Fristen, Informationspflichten der Stromlieferanten und den Datenaustausch mit dem Bundesrechenzentrum.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft3/31/2023XXVII
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das Verfahren zur Beantragung und Gewährung eines Stromkostenzuschusses für private Haushalte fest. Sie bestimmt Fristen, Informationspflichten der Stromlieferanten und den Datenaustausch mit dem Bundesrechenzentrum.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich: Sie regelt die Gewährung eines Grundkontingents und eines allfälligen Stromkostenergänzungszuschusses für natürliche Personen.
  • Anträge für das Grundkontingent können nur im elektronischen Verfahren vom 17. April 2023 bis zum 31. Mai 2023 gestellt werden; ein Lieferantenwechsel muss rechtzeitig gemeldet werden.
Dokumente (PDFs)
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