Zusammenfassung
Die Verordnung legt das Verfahren zur Beantragung und Gewährung eines Stromkostenzuschusses für private Haushalte fest. Sie bestimmt Fristen, Informationspflichten der Stromlieferanten und den Datenaustausch mit dem Bundesrechenzentrum.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft3/31/2023XXVII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das Verfahren zur Beantragung und Gewährung eines Stromkostenzuschusses für private Haushalte fest. Sie bestimmt Fristen, Informationspflichten der Stromlieferanten und den Datenaustausch mit dem Bundesrechenzentrum.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich: Sie regelt die Gewährung eines Grundkontingents und eines allfälligen Stromkostenergänzungszuschusses für natürliche Personen.
- Anträge für das Grundkontingent können nur im elektronischen Verfahren vom 17. April 2023 bis zum 31. Mai 2023 gestellt werden; ein Lieferantenwechsel muss rechtzeitig gemeldet werden.
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