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Nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse‑Verordnung (NFBioV)
Verordnung vom 03.04.2023

Zusammenfassung

Die NFBioV regelt, dass forstwirtschaftliche Biomasse für Biokraftstoffe nur verwendet werden darf, wenn sie nachweislich nachhaltig ist. Der Nachweis erfolgt über anerkannte Zertifizierungssysteme, Selbsterklärungen und ein Massenbilanzsystem.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft4/3/2023XXVII
Umwelt
Energie
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die NFBioV regelt, dass forstwirtschaftliche Biomasse für Biokraftstoffe nur verwendet werden darf, wenn sie nachweislich nachhaltig ist. Der Nachweis erfolgt über anerkannte Zertifizierungssysteme, Selbsterklärungen und ein Massenbilanzsystem.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass forstwirtschaftliche Biomasse für Biokraftstoffe nur verwendet werden darf, wenn sie nachweislich nachhaltig ist.
  • Nachhaltigkeit wird anhand von fünf Kriterien geprüft: legale Ernte, Walderneuerung, Schutz von Naturschutzgebieten, Erhaltung der Bodenqualität und langfristige Produktionskapazität des Waldes.
Dokumente (PDFs)
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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