Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft4/3/2023XXVII
Umwelt
Energie
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die NFBioV regelt, dass forstwirtschaftliche Biomasse für Biokraftstoffe nur verwendet werden darf, wenn sie nachweislich nachhaltig ist. Der Nachweis erfolgt über anerkannte Zertifizierungssysteme, Selbsterklärungen und ein Massenbilanzsystem.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass forstwirtschaftliche Biomasse für Biokraftstoffe nur verwendet werden darf, wenn sie nachweislich nachhaltig ist.
- Nachhaltigkeit wird anhand von fünf Kriterien geprüft: legale Ernte, Walderneuerung, Schutz von Naturschutzgebieten, Erhaltung der Bodenqualität und langfristige Produktionskapazität des Waldes.
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