<!--[-->Nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse‑Verordnung (NFBioV)<!--]-->
Nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse‑Verordnung (NFBioV) Verordnung vom 4/3/2023
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft4/3/2023XXVII
Umwelt
Energie
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die NFBioV regelt, dass forstwirtschaftliche Biomasse für Biokraftstoffe nur verwendet werden darf, wenn sie nachweislich nachhaltig ist. Der Nachweis erfolgt über anerkannte Zertifizierungssysteme, Selbsterklärungen und ein Massenbilanzsystem.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass forstwirtschaftliche Biomasse für Biokraftstoffe nur verwendet werden darf, wenn sie nachweislich nachhaltig ist.
  • Nachhaltigkeit wird anhand von fünf Kriterien geprüft: legale Ernte, Walderneuerung, Schutz von Naturschutzgebieten, Erhaltung der Bodenqualität und langfristige Produktionskapazität des Waldes.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Totschnig Norbert, Mag., MSc

Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.