Verschärfung der Abwassermess‑ und Emissionsvorgaben für die Milchwirtschaft (2023)
Verordnung vom 03.04.2023Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 verschärft Mess‑ und Emissionsregeln für die Milchwirtschaft: pH‑Messungen folgen einer 80 %-Grenze, andere Parameter erhalten neue Obergrenzen, tägliche bzw. kontinuierliche Messungen werden Pflicht, und ein Wasser‑Katastersystem wird eingeführt. Übergangsfristen von vier bis fünf Jahren gelten für bestehende Anlagen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft4/3/2023XXVII
Abfall
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 verschärft Mess‑ und Emissionsregeln für die Milchwirtschaft: pH‑Messungen folgen einer 80 %-Grenze, andere Parameter erhalten neue Obergrenzen, tägliche bzw. kontinuierliche Messungen werden Pflicht, und ein Wasser‑Katastersystem wird eingeführt. Übergangsfristen von vier bis fünf Jahren gelten für bestehende Anlagen.Schwerpunkte
- Für den pH‑Wert wird die bisherige „4‑von‑5“-Regel durch eine 80 %-Grenze ersetzt; dabei darf der pH‑Wert maximal um ±0,3 Einheiten vom Grenzwert abweichen.
- Für andere Parameter (z. B. Temperatur) gilt ebenfalls eine 80 %-Grenze; in den übrigen 20 % dürfen die Höchstwerte bis zum 1,2‑fachen (Temperatur) bzw. 1,5‑fachen (alle übrigen Parameter) des Grenzwerts betragen.
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