Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (April 2023)
Verordnung vom 13.04.2023Zusammenfassung
Die Verordnung legt für April 2023 für zahlreiche Auslandseinsätze von Bundesbeamten und Vertragsbediensteten individuelle Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage verwendet werden.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten4/13/2023XXVII
Finanzwesen
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für April 2023 für zahlreiche Auslandseinsätze von Bundesbeamten und Vertragsbediensteten individuelle Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage verwendet werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für den Monat April 2023 Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage genutzt werden.
- Für jeden genannten Dienstort ist ein spezifischer Prozentsatz angegeben, z. B. 5 % für Abu Dhabi oder 78 % für Mostar‑Skopje‑Beirut.
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