<!--[-->Novelle der TT‑AkkV 2023 – Ergänzung von Studiencurricula für Sport‑ und Bewegungswissenschaft<!--]-->
Novelle der TT‑AkkV 2023 – Ergänzung von Studiencurricula für Sport‑ und Bewegungswissenschaft
Verordnung vom 14.04.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung von 14. April 2023 ergänzt die TT‑Akkreditierungsverordnung um drei neue Ziffern (5‑7) in § 1 Abs. 3, die Curricula für das Bachelor‑ und Masterstudium Sport‑ und Bewegungswissenschaft mit speziellen Wahlmodulen festlegen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/14/2023XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 14. April 2023 ergänzt die TT‑Akkreditierungsverordnung um drei neue Ziffern (5‑7) in § 1 Abs. 3, die Curricula für das Bachelor‑ und Masterstudium Sport‑ und Bewegungswissenschaft mit speziellen Wahlmodulen festlegen.

Schwerpunkte

  • Der Text von § 1 Abs. 3 wird geändert: Der Punkt am Ende der Ziffer 4 wird durch einen Strichpunkt ersetzt und die neuen Ziffern 5‑7 werden eingefügt.
  • Ziffer 5 definiert die Anerkennung des Bachelor‑ und Mastercurriculums für Sport‑ und Bewegungswissenschaft, das das WahlmodulTrainingstherapie“ beinhaltet.
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