Zusammenfassung
Die Verordnung vom 14. April 2023 ergänzt die Arzneitaxe um einen neuen Absatz und führt neue Medikamente in Anlage B ein, wirksam ab dem 15. April 2023.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/14/2023XXVII
Apotheke
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 14. April 2023 ergänzt die Arzneitaxe um einen neuen Absatz und führt neue Medikamente in Anlage B ein, wirksam ab dem 15. April 2023.Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt § 11 der Arzneitaxe einen neuen Absatz (65) hinzu.
- Der neue Absatz bestimmt, dass die überarbeitete Anlage B mit Wirkung zum 15. April 2023 in Kraft tritt.
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