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Heimarbeitstarif für Kuvertier‑ und Verpackungsarbeiten (2023)
Verordnung vom 21.04.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest, definiert Lohnsätze und Zuschläge und tritt am 1. April 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/21/2023XXVII
Arbeit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest, definiert Lohnsätze und Zuschläge und tritt am 1. April 2023 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt die genannten Tätigkeiten (Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren, Verpacken) ab, sofern sie nicht bereits in anderen Heimarbeitsverträgen geregelt sind.
  • Das Stückentgelt wird nach dem Kollektivvertrag vom 1. März 2023 berechnet und entspricht einem Stundenlohn von 9,91 €.
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