<!--[-->Erweiterung des Geltungsbereichs des Übereinkommens Nr. 81 über Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel<!--]-->
Erweiterung des Geltungsbereichs des Übereinkommens Nr. 81 über Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel
Verordnung vom 22.11.2024

Zusammenfassung

Die Kundmachung vom 22. November 2024 erweitert den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 81 über Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel um die Staaten Botswana, Papua‑Neuguinea und Philippinen, die das Abkommen jeweils am 22. Dezember 2023, 27. September 2024 bzw. 5. November 2025 ratifiziert haben.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten11/22/2024XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Kundmachung vom 22. November 2024 erweitert den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 81 über Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel um die Staaten Botswana, Papua‑Neuguinea und Philippinen, die das Abkommen jeweils am 22. Dezember 2023, 27. September 2024 bzw. 5. November 2025 ratifiziert haben.

Schwerpunkte

  • Das Übereinkommen Nr. 81 regelt die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel und bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit anderen Vertragsstaaten.
  • Die Bundesministerin für EU und Verfassung hat den Geltungsbereich des Übereinkommens offiziell erweitert.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schallenberg Alexander, Mag., LL.M. © Parlamentsdirektion

Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.