Erweiterung des Geltungsbereichs des Übereinkommens Nr. 81 über Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel
Verordnung vom 22.11.2024Zusammenfassung
Die Kundmachung vom 22. November 2024 erweitert den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 81 über Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel um die Staaten Botswana, Papua‑Neuguinea und Philippinen, die das Abkommen jeweils am 22. Dezember 2023, 27. September 2024 bzw. 5. November 2025 ratifiziert haben.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten11/22/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Kundmachung vom 22. November 2024 erweitert den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 81 über Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel um die Staaten Botswana, Papua‑Neuguinea und Philippinen, die das Abkommen jeweils am 22. Dezember 2023, 27. September 2024 bzw. 5. November 2025 ratifiziert haben.Schwerpunkte
- Das Übereinkommen Nr. 81 regelt die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel und bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit anderen Vertragsstaaten.
- Die Bundesministerin für EU und Verfassung hat den Geltungsbereich des Übereinkommens offiziell erweitert.
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