Zusammenfassung
Die Verordnung von 2024 erweitert die Konjunkturstatistik im Dienstleistungssektor: Sie legt fest, welche Unternehmen erfasst werden, wie häufig Daten gemeldet werden müssen und wann die Ergebnisse veröffentlicht werden. Zusätzlich wird ein jährlicher Kostenersatz für die Statistikbehörde definiert.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft1/11/2024XXVII
Wirtschaft
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2024 erweitert die Konjunkturstatistik im Dienstleistungssektor: Sie legt fest, welche Unternehmen erfasst werden, wie häufig Daten gemeldet werden müssen und wann die Ergebnisse veröffentlicht werden. Zusätzlich wird ein jährlicher Kostenersatz für die Statistikbehörde definiert.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche rechtlichen und fachlichen Einheiten (z. B. Unternehmen, juristische Personen) statistisch erfasst werden.
- Erfasst werden Unternehmen, die in den ÖNACE‑Kategorien G, H, I, J, L, M (ausgenommen bestimmte Untergruppen) oder N tätig sind.
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