Änderung des Inkrafttretensdatums für Grenzkontrollen an der tschechischen Grenze
Verordnung vom 16.04.2024Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Inkrafttreten der vorübergehenden Grenzkontrollen an der tschechischen Binnengrenze von 16. April 2024 auf 16. Juni 2024, ohne weitere inhaltliche Änderungen.Bundesministerium für Inneres4/16/2024XXVII
Grenze
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Inkrafttreten der vorübergehenden Grenzkontrollen an der tschechischen Binnengrenze von 16. April 2024 auf 16. Juni 2024, ohne weitere inhaltliche Änderungen.Schwerpunkte
- Der Beginn der vorübergehenden Grenzkontrollen wird auf den 16. Juni 2024 verschoben.
- Die Änderung betrifft ausschließlich die Formulierung des Datums in § 2; alle anderen Bestimmungen bleiben unverändert.
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