Verordnung zur Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (April 2024)
Verordnung vom 17.04.2024Zusammenfassung
Die Verordnung legt für April 2024 die Hundertsätze fest, nach denen Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten4/17/2024XXVII
Finanzverwaltung
Öffentlicher Dienst
Auslandsentsendungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für April 2024 die Hundertsätze fest, nach denen Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die rechtliche Grundlage für die Festsetzung der Kaufkraftausgleichszulage fest.
- Sie stützt sich auf § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die die Berechnungsgrundlage für die Zulage definieren.
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