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Artenhandelsergänzungsverordnung – strengere Maßnahmen beim Wildtierhandel
Verordnung vom 18.04.2024

Zusammenfassung

Die Artenhandelsergänzungsverordnung 2024 verschärft die nationalen Regeln für den Handel mit bestimmten wildlebenden Tier‑ und Pflanzenarten, insbesondere Haien, und gilt für Im‑, Aus‑ und Wiederausfuhren in Österreich.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/18/2024XXVII
Umwelt
Tierschutz
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Artenhandelsergänzungsverordnung 2024 verschärft die nationalen Regeln für den Handel mit bestimmten wildlebenden Tier‑ und Pflanzenarten, insbesondere Haien, und gilt für Im‑, Aus‑ und Wiederausfuhren in Österreich.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass sie für bestimmte Arten strengere nationale Handelsmaßnahmen vorsieht und für Anträge nach dem Artenhandelsgesetz gilt.
  • Sie definiert zentrale Begriffe wie „Art“, „Exemplar“ und „Bestimmungsort“, um die Anwendungsbereiche klar zu bestimmen.
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