Statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden 2024‑2028
Verordnung vom 23.04.2024Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Erhebung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden für die Berichtsjahre 2024‑2028. Zuständig sind Bundespolizei, Innenministerium und die Bundesanstalt Statistik Österreich.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/23/2024XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Erhebung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden für die Berichtsjahre 2024‑2028. Zuständig sind Bundespolizei, Innenministerium und die Bundesanstalt Statistik Österreich.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss für die Jahre 2024‑2028 Statistiken zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden erstellen.
- Erfasst werden alle Unfälle, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden und an denen mindestens ein in Bewegung befindliches Fahrzeug beteiligt war.
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