Novelle zur FSG‑VBV: neue Dokumentations‑ und Qualifikationsregeln für Fahrschulen
Verordnung vom 06.05.2024Zusammenfassung
Die 5. Novelle zur Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung aktualisiert Verweise, führt ein verpflichtendes Fahrtenprotokoll mit dreijähriger Aufbewahrungspflicht ein und beschränkt die Durchführung von Begleit‑ und Perfektionsschulungen auf Lehrkräfte, die das Moderatorenseminar absolviert haben.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie5/6/2024XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die 5. Novelle zur Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung aktualisiert Verweise, führt ein verpflichtendes Fahrtenprotokoll mit dreijähriger Aufbewahrungspflicht ein und beschränkt die Durchführung von Begleit‑ und Perfektionsschulungen auf Lehrkräfte, die das Moderatorenseminar absolviert haben.Schwerpunkte
- Der Verweis in § 2 Abs. 1 Z 1 wird von einer festen Jahresangabe auf die Formulierung „in der jeweils geltenden Fassung“ geändert, sodass künftig immer die aktuelle Rechtslage gilt.
- Der letzte Satz in § 3 wird durch neue Regelungen ersetzt, die vorschreiben, dass das Fahrtenprotokoll in der Fahrschule abgegeben, von dort auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und mindestens drei Jahre aufbewahrt werden muss.
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