Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn (12. Mai – 11. Nov. 2024) Verordnung vom 5/10/2024
Bundesministerium für Inneres5/10/2024XXVII
Grenze
Zusammenfassung
Die Verordnung führt von 12. Mai bis 11. November 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein, die nur an offiziellen Grenzübergangsstellen erlaubt sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein.
- Die Kontrollen gelten vom 12. Mai 2024, 00:00 Uhr, bis zum 11. November 2024, 24:00 Uhr.
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