Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn (12. Mai – 11. Nov. 2024)
Verordnung vom 10.05.2024Zusammenfassung
Die Verordnung führt von 12. Mai bis 11. November 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein, die nur an offiziellen Grenzübergangsstellen erlaubt sind.Bundesministerium für Inneres5/10/2024XXVII
Grenze
Zusammenfassung
Die Verordnung führt von 12. Mai bis 11. November 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein, die nur an offiziellen Grenzübergangsstellen erlaubt sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein.
- Die Kontrollen gelten vom 12. Mai 2024, 00:00 Uhr, bis zum 11. November 2024, 24:00 Uhr.
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