<!--[-->Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn (12. Mai – 11. Nov. 2024)<!--]-->
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn (12. Mai – 11. Nov. 2024) Verordnung vom 5/10/2024
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Bundesministerium für Inneres5/10/2024XXVII
Grenze

Zusammenfassung

Die Verordnung führt von 12. Mai bis 11. November 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein, die nur an offiziellen Grenzübergangsstellen erlaubt sind.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein.
  • Die Kontrollen gelten vom 12. Mai 2024, 00:00 Uhr, bis zum 11. November 2024, 24:00 Uhr.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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