Zusammenfassung
Die Verordnung regelt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Non‑Profit‑Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften, um die durch steigende Energiepreise entstandenen Mehrkosten zu mildern.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport1/15/2024XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung regelt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Non‑Profit‑Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften, um die durch steigende Energiepreise entstandenen Mehrkosten zu mildern.Schwerpunkte
- Förderfähige Organisationen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Deckung von erhöhten Energiekosten.
- Die Höhe des Zuschusses wird aus den tatsächlichen Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Kraftstoffe und Brennstoffe ermittelt.
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