Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein vorübergehendes Fahrverbot für schwere Lastkraftfahrzeuge auf der A10 Tauern‑Autobahn an bestimmten Freitagen und Samstagen im Frühjahr 2024 fest, mit zahlreichen Ausnahmen für wichtige Lieferungen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie5/15/2024XXVII
Umwelt
Energie
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein vorübergehendes Fahrverbot für schwere Lastkraftfahrzeuge auf der A10 Tauern‑Autobahn an bestimmten Freitagen und Samstagen im Frühjahr 2024 fest, mit zahlreichen Ausnahmen für wichtige Lieferungen.Schwerpunkte
- Ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t gilt an allen Freitagen vom 17. Mai bis 31. Mai 2024 (13–19 Uhr) und am 21. Juni 2024 sowie an allen Samstagen vom 18. Mai bis 1. Juni 2024 (7–15 Uhr) und am 22. Juni 2024 auf den Abschnitten Villach‑Süd und Salzburg‑Norden der A10, wenn das Ziel in Italien/Slowenien bzw. Deutschland/Tschechien liegt.
- Ausgenommen vom Fahrverbot sind Transporte, die ausschließlich der Beförderung von Schlacht‑ oder Stechvieh, Postsendungen, periodischen Druckwerken, Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbaren Reparaturen an Versorgungsanlagen, Abschlepp‑ und Pannenhilfe, Katastropheneinsätzen, dem Straßenerhalter, öffentlichen Sicherheitsdiensten, Müllabfuhr, Linienverkehr oder dem Bundesheer dienen.
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