<!--[-->Erweiterung der Teilnahmerechte von Schüler*innen der 3. und 4. Schulstufe an Schulveranstaltungen<!--]-->
Erweiterung der Teilnahmerechte von Schüler*innen der 3. und 4. Schulstufe an Schulveranstaltungen
Verordnung vom 21.05.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 2024/127 erweitert die Schulveranstaltungenverordnung, sodass Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Schulstufe an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen dürfen, wenn sie in gemischten Klassen unterrichtet werden. Das Inkrafttreten ist ab dem 21. Mai 2024 geregelt.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/21/2024XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 2024/127 erweitert die Schulveranstaltungenverordnung, sodass Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Schulstufe an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen dürfen, wenn sie in gemischten Klassen unterrichtet werden. Das Inkrafttreten ist ab dem 21. Mai 2024 geregelt.

Schwerpunkte

  • Schüler*innen der 3. und 4. Schulstufe dürfen an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen, wenn sie in Klassen mit gemeinsamem oder zumindest zeitweise schulstufenübergreifendem Unterricht sind.
  • Ein neuer Absatz 3 wird zu § 12 hinzugefügt, der das Inkrafttreten des geänderten § 8 Abs. 1 regelt.
Dokumente (PDFs)
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