Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt hat den Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer neu festgelegt. Die Änderungen treten am 1. Jänner 2024 in Kraft und beinhalten eine neue Tarif‑Überschrift zur Berechnung des Jahreslohns.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft5/22/2024XXVII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt hat den Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer neu festgelegt. Die Änderungen treten am 1. Jänner 2024 in Kraft und beinhalten eine neue Tarif‑Überschrift zur Berechnung des Jahreslohns.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt ist nach § 22 Abs. 1 des Arbeitsverfassungsgesetzes befugt, den Mindestlohntarif festzusetzen, wenn kein Kollektivvertrag vorliegt.
- Der neue Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2024 und wird in § 15 Abs. 3 der Tarif‑Tabelle umgesetzt.
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