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Erweiterung der Ausländerbeschäftigungsverordnung für Pflege‑ und Sozialberufe
Verordnung vom 16.01.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Ausländerbeschäftigungsverordnung: Ausländer mit einem NAG‑Aufenthaltsrecht dürfen in Österreich im Pflege‑ und Sozialbereich arbeiten, wenn sie eine anerkannte Ausbildung in diesen Berufen abgeschlossen haben. Das Inkrafttreten erfolgt am 17.01.2024.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft1/16/2024XXVII
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Ausländerbeschäftigungsverordnung: Ausländer mit einem NAG‑Aufenthaltsrecht dürfen in Österreich im Pflege‑ und Sozialbereich arbeiten, wenn sie eine anerkannte Ausbildung in diesen Berufen abgeschlossen haben. Das Inkrafttreten erfolgt am 17.01.2024.

Schwerpunkte

  • Ausländische Personen mit NAG‑Aufenthaltsrecht dürfen in Österreich im Pflege‑ und Sozialbereich arbeiten, wenn sie eine anerkannte Ausbildung in einem dieser Berufe abgeschlossen haben.
  • Die zulässigen Ausbildungswege umfassen die Pflegeassistenz, den gehobenen Dienst für Gesundheits‑ und Krankenpflege sowie anerkannte Sozialbetreuungsberufe nach dem Bundes‑Schulorganisationsgesetz.
Dokumente (PDFs)
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