Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten, alle drei Jahre Daten zu ihrer globalen Wertschöpfungskette zu melden, um eine EU‑konforme Statistik zu erstellen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft5/27/2024XXVII
Statistik
Wirtschaft
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Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten, alle drei Jahre Daten zu ihrer globalen Wertschöpfungskette zu melden, um eine EU‑konforme Statistik zu erstellen.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich führt alle drei Jahre eine Erhebung über globale Wertschöpfungsketten für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten durch.
- Die Erhebung umfasst Daten zu Unternehmensidentität, Beschäftigtenzahl, Auslagerungen ins Ausland sowie zu Importen und Exporten von Waren und Dienstleistungen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.