<!--[-->Verordnung zur Erfassung von globalen Wertschöpfungsketten<!--]-->
Verordnung zur Erfassung von globalen Wertschöpfungsketten
Verordnung vom 27.05.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten, alle drei Jahre Daten zu ihrer globalen Wertschöpfungskette zu melden, um eine EU‑konforme Statistik zu erstellen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft5/27/2024XXVII
Statistik
Wirtschaft
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten, alle drei Jahre Daten zu ihrer globalen Wertschöpfungskette zu melden, um eine EU‑konforme Statistik zu erstellen.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich führt alle drei Jahre eine Erhebung über globale Wertschöpfungsketten für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten durch.
  • Die Erhebung umfasst Daten zu Unternehmensidentität, Beschäftigtenzahl, Auslagerungen ins Ausland sowie zu Importen und Exporten von Waren und Dienstleistungen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.