Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Lehrpersonen für Dienstreisen zu Schulveranstaltungen entschädigt werden, definiert Tageszulagen nach Dauer und Art der Veranstaltung und ersetzt die alte Regelung von 1991.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/28/2024XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Lehrpersonen für Dienstreisen zu Schulveranstaltungen entschädigt werden, definiert Tageszulagen nach Dauer und Art der Veranstaltung und ersetzt die alte Regelung von 1991.Schwerpunkte
- Die Reisegebührenvorschrift von 1955 (geändert 2022) gilt für alle Lehrpersonen bei Schulveranstaltungen, solange § 2‑4 nichts anderes bestimmen.
- Wird ein Lehrer von der Schulleitung zu einer Schulveranstaltung eingeteilt, gilt dies als offizieller Dienstreiseauftrag.
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