Zusammenfassung
Die Verordnung legt 27 thematische Förderungsschienen fest, die Gemeinden unter 20 000 Einwohnern – außer Landeshauptstädten – beantragen können. Sie tritt am 31. Mai 2024 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen5/31/2024XXVII
Umwelt
Wirtschaft
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Kulturpolitik
Sozialpolitik
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt 27 thematische Förderungsschienen fest, die Gemeinden unter 20 000 Einwohnern – außer Landeshauptstädten – beantragen können. Sie tritt am 31. Mai 2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert 27 thematisch geordnete Förderungsschienen, von Wirtschaftsförderungen bis zu Kultur‑ und Sozialprojekten.
- Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern dürfen die definierten Förderungsschienen nutzen, wobei die Landeshauptstädte ausgenommen sind.
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