<!--[-->Novelle 2023 der Geflügelpest‑Verordnung: Inkrafttreten neuer Risikozonen‑Regelungen<!--]-->
Novelle 2023 der Geflügelpest‑Verordnung: Inkrafttreten neuer Risikozonen‑Regelungen
Verordnung vom 03.06.2024

Zusammenfassung

Die vierte Novelle der GeflügelpestVerordnung 2007 fügt § 62 Absatz 15 hinzu und legt das Inkrafttreten einer neuen Anlage 1 fest, die Risikogebiete für Geflügelpest definiert – derzeit ohne konkrete Gebiete.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/3/2024XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die vierte Novelle der GeflügelpestVerordnung 2007 fügt § 62 Absatz 15 hinzu und legt das Inkrafttreten einer neuen Anlage 1 fest, die Risikogebiete für Geflügelpest definiert – derzeit ohne konkrete Gebiete.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 15 wird zu § 62 hinzugefügt, der festlegt, dass die überarbeitete Anlage 1 mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.
  • Die neue Anlage 1 definiert zwei Kategorien von Geflügelpest‑Risikogebieten (stark erhöhtes und erhöhtes Risiko), enthält jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Gebiete.
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