Zusammenfassung
Die Verordnung von 2024 ändert die Regeln für Lagerung brennbarer Flüssigkeiten: geringere Lagermengen, neue Schutzstreifen‑Abstände und erweiterte Pflichten für Arbeitsstätten und Tankstellen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/4/2024XXVII
Umwelt
Arbeitsrecht
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2024 ändert die Regeln für Lagerung brennbarer Flüssigkeiten: geringere Lagermengen, neue Schutzstreifen‑Abstände und erweiterte Pflichten für Arbeitsstätten und Tankstellen.Schwerpunkte
- Die Lagermengen für Gefahrkategorie 1 werden auf maximal 50 l und für Gefahrkategorie 2 auf maximal 100 l begrenzt.
- In der Tabelle zu § 33 wird die Überschrift von „Ort“ zu „Lagerungsart“ geändert.
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