Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für Rechtsanwälte in überlangen Verfahren (Jahr 2019)
Verordnung vom 10.06.2024Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund für das Jahr 2019 insgesamt 1 794 921,29 Euro als Pauschalvergütung an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.Bundesministerium für Justiz6/10/2024XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund für das Jahr 2019 insgesamt 1 794 921,29 Euro als Pauschalvergütung an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.Schwerpunkte
- Der Bund legt für das Jahr 2019 eine Gesamtsumme von 1 794 921,29 Euro als Pauschalvergütung fest.
- Die Vergütung gilt nur für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
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