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Änderung der Quotenregelungsverordnung – neue Definitionen, digitale Verfahren & Sanktionen
Verordnung vom 11.06.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung präzisiert die Definition von Quotenerklärungen, ändert Formulierungen im Verfahren FinanzOnline und führt Regelungen ein, wann Steuernummern aus der Quotenregelung ausscheiden können. Zudem werden Nachfristen und mögliche Strafandrohungen bei Nicht‑Erfüllung der Quote festgelegt. Inkrafttreten ist am 1. Jänner 2024.
Bundesministerium für Finanzen6/11/2024XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung präzisiert die Definition von Quotenerklärungen, ändert Formulierungen im Verfahren FinanzOnline und führt Regelungen ein, wann Steuernummern aus der Quotenregelung ausscheiden können. Zudem werden Nachfristen und mögliche Strafandrohungen bei Nicht‑Erfüllung der Quote festgelegt. Inkrafttreten ist am 1. Jänner 2024.

Schwerpunkte

  • Die neue Definition der Quotenerklärung umfasst Einkommen‑, Körperschafts‑, Feststellungs‑ und Umsatzsteuererklärungen sowie Jahresabgaben für KFZ‑Steuer, Elektrizitäts‑, Erdgas‑ und Kohleabgabe; Lohnsteuer‑Erklärungen zählen nur bei Grenzgängern oder internationalen Sachverhalten dazu.
  • Formulierungen im Verfahren FinanzOnline werden von "elektronisch" zu "über die dafür im Verfahren FinanzOnline vorgesehene Funktion" geändert, um den Ablauf klarer zu beschreiben.
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